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Nautische Informationen

Verkehrspartner auf der ElbeUnter dieser Überschrift sammeln wir aktuelle Nachrichten und Meldungen über alles, was zum Führen von Sportbooten wichtig ist. Das sind sowohl Dinge, die die Obrigkeit uns angedeihen lässt, als auch Nachrichten aus dem DSV oder von Mitgliedern, die unterwegs Interessantes aufgepickt haben. Sehen Sie hier immer mal nach, was es Neues gibt. Es kann nicht schaden.

Götz-Anders Nietsch, 25.5.2010. Jeder Lieger im Hamburger Yachthafen in Wedel weiß, dass die erste Flut kurz nach Niedrigwasser einen merklichen Strom im Hafenbecken verursacht, der am stärksten an den elbseitigen Stegenden setzt. Kein Wunder, das Wasser muss ja in den Hafen gelangen. An beiden Hafeneinfahrten ist auch ein diesbezügliches Hinweisschild angebracht.

14.3.2010, Götz-Anders Nietsch. Der vergangene Winter und das beginnende Frühjahr lassen noch keine rechte Lust auf die kommende Segelsaison aufkommen. Und doch stehen die Sliptermine fest, und bald geht's los. Da sollten wir kurz noch einmal innehalten und darüber nachdenken, welche Gefahren das kalte Wasser bedeuten kann. Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers geben wir nachfolgend einen Artikel von Dr. Jens Kohfahl wieder, Mitglied im SV Cuxhaven und ständiger Mahner, was die Sicherheit auf See betrifft.

6.3.2010, Götz-Anders Nietsch. Eigentlich müssten es inzwischen alle wissen: Seit 2005 muss der Führer eines Sportbootes das Funkzeugnis besitzen und mitführen, das ihn zum Bedienen des an Bord befindlichen Seefunkgeräts befähigt. Wer z.B. auf seinem Schiff ein modernes, zur Teilnahme am digitalen Selektivruf-Verfahren (DSC) und somit für GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ausgerüstetes UKW-Gerät installiert hat, muss als Schipper das Short Range Certificate (SRC) erworben haben. Wer dagegen noch über ein älteres, analoges Gerät verfügt, für den reicht auch noch sein altes Sprechfunkzeugnis. Ein Funkzeugnis wird nie ungültig, nur die Geräte, die man damit betreiben darf, sterben langsam aus. Eine Übersicht über alle Funkzeugnisse Funkzeugnisse_Gülltigkeit_2007.pdf.

... und die BSU gibt eine erstaunliche Empfehlung.

21.2.2010, Götz-Anders Nietsch  Wer zum Thema Sicherheit auf See auf dem Laufenden sein möchte, sollte nicht versäumen, in Abständen die website www.bsu-bund.de aufzusuchen und die neuesten Berichte der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen (BSU) nachzulesen. Wer des Englischen mächtig ist, dem ist anempfohlen, außerdem www.maib.gov.uk einzusehen, wo der Marine Accident Investigation Branch (MAIB) seine Unfallberichte veröffentlicht. Es ist erschreckend und lehrreich zugleich, zu erfahren, was auf See alles passieren kann und warum. Zusätzlich geben die Untersuchungsbehörden Empfehlungen zur Vermeidung künftiger Unfälle. Diese Empfehlungen gehen natürlich meistens an die Schiffsführungen und betreffen in der Regel die Sicherheitsausrüstung, die Sorgfaltspflicht und das Befolgen der Rechtsvorschriften.

Die SSchStrO verlangte bisher nach § 8 (2) eine Mindesttragweite aller Lichter von 2 Seemeilen. Damit war sie schärfer als die KVR in Regel 22 (c), wonach auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge für die Seitenlichter nur 1 Seemeile Mindesttragweite gefordert werden. Durch die EU ist die schärfere deutsche Regelung wegen Marktbehinderung nun untersagt worden. 

 

 

  

 

Auf der Vorstandssitzung am 31.3.2009 wurde auf Vorschlag mehrerer unserer Motorboot-Eigner beschlossen, einen SVAOe-Motorbootstander einzuführen.

Insbesondere kleine Motorboote fahren bisher den üblichen dreieckigen Segelyacht-Stander (siehe "Unser Stander") an einem Mini-Flaggenstock auf dem Vorsteven.

Das ist aber nach alter seemännischer Sitte der Platz für die Gösch. Und die ist rechteckig. Mit der Gösch zeigt man seine Herkunft oder Zugehörigkeit an, z.B. Stadt oder Region. Da passt die Vereinszugehörigkeit auch gut hin.

Segler fahren ihren Vereinsstander vorzugsweise im Topp, ersatzweise heute auch unter der Backbord-Saling.

Für Motorbootfahrer bietet sich die etwas aus der Mode gekommene Gösch an. Und wer bei seinem größeren Motorboot einen richtigen Flaggenmast hat, der kann den dreieckigen Stander natürlich weiterhin auch dort setzen.

In der Geschäftsstelle zu erwerben!

Diesen hochinteressanten und lehrreichen Bericht übernehmen wir mit Dank aus: Unsere Alte Liebe, Nachrichtenheft der  Segler-Vereinigung Cuxhaven, März 2009. Wenn Sie ihn lesen wollen - er ist nicht ganz kurz - dann lesen Sie ihn bitte bis zum Ende. Die Schlussfolgerungen sollten für jeden Schipper einer seegängigen Yacht Stoff zum Nachdenken bieten.

Aus den Mitteilungen des DSV I-2009:

Wer im Frühjahr vor der Frage steht, welcher Unterwasseranstrich der richtige für sein Schiff ist, erhält wertvolle Hinweise auf der Website www.bewuchs-atlas.de. Im Menü "Wassersport" ist dort die so genannte Bewuchsdatenbank veröffentlicht, die umfangreich über die Bewuchsverhältnisse in verschiedenen deutschen Segelrevieren informiert und Empfehlungen für das jeweils wirksamste und umweltschonendste Antifouling gibt. In einer Produktliste sind alle zulässigen Antifoulings aufgeführt und entsprechend ihrer Toxizität unterteilt. Im Bereich Gesetzgebung sind Informationen über nationale und internationale Bestimmungen zusammengestellt. Außerdem wird anhand einer Antifouling-Bibliothek und eines Organismen-Lexikons über die wissenschaftlichen Hintergründe der verschiedenen Bewuchsarten informiert. Die Bewuchsdatenbank ist in den vergangenen Jahren in Kooperation des DSV mit dem Hamburger Forschungsinstitut Limnomar entstanden, das zu den weltweit führenden Unternehmen im Bereich Fouling/Antifouling zählt. Die Bewuchsdatenbank wurde nun mit Hilfe von 31 DSV-Vereinen erweitert, die in der Saison 2008 Testplatten in ihren Häfen ausgehängt haben. Der DSV dankt allen Beteiligten für die Unterstützung dieses Projekts.

Auch auf der Ostsee gibt es Sonderrechte. Sie bleibt das Klo der 300 Kreuzfahrtschiffe, die dort jährlich unterwegs sind. Der Dachverband der Kreuzfahrtreeder (CLIA) hat nach Angaben des World Fund for Nature (WWF) eine Selbstverpflichtung zur Reinhaltung des Binnenmeers abgelehnt. Damit dürfen auch weiterhin die meisten dieser 300 Kreuzfahrtschiffe ihre Klospülungen und Abwässer ungeklärt in die Ostsee einleiten. Man rechnet pro Jahr mit bis zu 100 Millionen Klospülungen und 1,6 Milliarden Litern Schmutzwasser. Am Kreuzfahrtterminal in Kiel hat 2007 keins der 114 anlegenden Schiffe von den dortigen  Entsorgungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Bisher werden nur bei drei von 20 Kreuzfahrt-Gesellschaften die Abwässer an Bord oder im Hafen geklärt (AIDA-Cruises, Deilmann und Hurtigrute).

(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 9. Juli 2008)

Die Sache mit dem "Kartendatum", von Jürgen-Christian Schaper

Als ich im vergangenen Jahr mit einem sehr erfahrenen Schiffer segelte und ihn im Hinblick auf die GPS-Navigation und das an Bord vorhandenen Kartenmaterial nach dem "Datum" des Geräts bzw. der Karten fragt, bekam ich nur die verdrossene Antwort: "Die Karten sind alle neu." Das hatte ich gar nicht bestritten - allerdings auch nicht gemeint. Meine Frage bezog sich vielmehr auf die Angaben des geographischen Bezugssystem des Gerätes wie der Karten.

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