Seit 2005 besteht nach der Sportseeschifferscheinverordnung die Pflicht, dass die Schiffsführer entsprechend der funktechnischen Ausrüstung der Yacht ihre Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen müssen.
Der Besitz der Funkbetriebszeugnisse „Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis“ für den UKW Seefunk ("Short Range Certificate", SRC) ist daher für Schiffsführer erforderlich, wenn eine entsprechende GMDSS-fähige UKW Seefunkanlage an Bord ist.
Sofern noch eine (alte) Sprechfunkanlage ohne DSC betrieben wird, ist das frühere "Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis für UKW" oder auch das "Allgemeine Sprechfunkzeugnis" weiterhin ausreichend.
Festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von € 150,00 geahndet.
Im kommenden Winterhalbjahr sind für Februar/März Kurse in unserem Clubhaus für SRC - LRC geplant. Hier gibt es weitere Informationen und das Anmeldeformular.
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
Zum Umfang der Prüfung hier der Link zum Portal des Deutschen Segler-Verbandes.
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).
Die Prüfung zum LRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
Achtung: Es werden auch alle Kenntnisse des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) verlangt. Das LRC beinhaltet das SRC.
Zum Umfang der Prüfung hier der Link zum Portal des Deutschen Segler-Verbandes.
Amtliche Berechtigung zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung und einer praktischen Prüfung.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.
Zum Umfang der Prüfung hier der Link zum Portal des Deutschen Segler-Verbandes.