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Es reicht also nicht mehr, wenn irgend ein Besatzungsmitglied das dem Funkgerät entsprechende Funkzeugnis besitzt. Es muss der Schiffsführer sein. Scheint ziemlich unsinnig, ist aber so. Es gab Fälle, dass der Ehemann den Bootsführerschein besaß, seine Frau aber den Funkschein. Mancher hat so seine Lernschwächen. Kann man auch eheliche Arbeitsteilung nennen. Nun muss also beides in einer Hand sein.

Bis Ende 2009 hat die Polizei nicht genau hingesehen und erst recht keine Bußgelder bei Abweichungen von der Regel erhoben. Das ist ab sofort anders. Der DSV hat in Erfahrung gebracht:

Fahren ohne Funkzeugnis wird teuer

Skipper einer Yacht, auf der eine Seefunkstelle installiert ist, müssen über ein entsprechendes Funkbetriebszeugnis verfügen. Nach einer mehrjährigen Ausnahmeregelung werden Verstöße gegen die Verordnung seit Januar 2010 als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beträgt das Bußgeld 150 Euro.

 

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