Plötzlich erscheint achteraus die holländische Coast Guard, die schnell aufkommt und ein Zodiac mit 5 Mann Polizei aussetzt, welches mit full speed aufholt. Wir setzen vorsichtshalber Fender. Das Boot geht längsseits, ein junger freundlicher Friesentyp steigt behende über und erklärt im Ton tiefsten Bedauerns in fließendem Deutsch, dass er uns leider ausrichten müsse, dass er uns wegen des Befahrens des VTG um € 750 erleichtern müsse, bei Barzahlung € 500. "Und wenn die Scheine dann auch noch echt sind, geht das dann auch für € 400?" OK, 400. Der Betrag wird gegen Quittung bar bezahlt. Als alles erledigt ist, verabschiedet er sich freundlich, wünscht uns noch eine gute Reise und dreht wieder ab.
Eine Stunde später kommt das Schnellboot erneut mit schäumender Bugwelle achterauf, setzt das Boot mit 3 Mann aus. Nanu! Was ist denn jetzt los? Denken die vielleicht, hier gäbe es noch mehr zu holen? Mensch, das ist eine Behörde - niemals!
Der freundliche Friesentyp kommt an Bord und verkündet der grinsenden Crew, dass die Staatsanwältin ihm nicht erlaubt hat, die € 400 zu kassieren, die er nun auch bar wieder zurückzahlt. Dann verabschiedet er sich mit einem Großfoto von der Wappencrew und der Frage nach dem Fahrtziel - Biscaya - Kanaren: "Beneidenswert" - und wünscht gute Fahrt. Wir kommen auch mal wieder - weil die Situation so freundschaftlich verläuft.
Kommentar GAN: Man lese KVR Regel 10. In allen unseren Führerscheinkursen wird dieser Abschnitt ausführlich durchgenommen. Ein Queren von Verkehrstrennungsgebieten ist nicht verboten, aber
- es sollte so weit wie möglich vermieden werden
- und nur, wenn man dazu gezwungen ist, d.h. aus ernsthaften nautischen Gründen (nicht etwa, um einen Umweg zu vermeiden)
- und wenn schon, dann mit der Kielrichtung möglichst im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung
- und Fahrzeuge von weniger als 20 Meter Länge und Segelfahrzeuge dürfen die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs auf dem Einbahnweg nicht behindern.
Im vorliegenden Fall wird die Staatsanwältin wohl erkannt haben, dass die Yacht durch ihr missglücktes Spinnakermanöver zum Queren gezwungen war, und dass kein anderes Fahrzeug behindert wurde.
Siehe auch hier