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Mit der zunehmenden Zahl der in Nord- und Ostsee errichteten Windparks (OWP) stellt sich die Frage nach deren Befahrbarkeit durch Klein- und Sportfahrzeuge. In einem Gespräch zwischen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD NW) und dem Deutschen Segler-Verband (DSV) wurde deren grundsätzliche Befahrbarkeit entsprechend § 7 Abs. 2 und 3 VO KVR bestätigt. Die WSD NW zeigte Verständnis für die Position des DSV, der die Aufhebung des generellen Befahrverbotes von OWP für Fahrzeuge unter 24 Meter Rumpflänge nach Abschluss der Bauphase fordert. Die WSD NW zeigt Verständnis für den Standpunkt des DSV, wird aber im Anschluss an die Bauphase des OWP „Alpha Ventus“ noch in einer Erprobungsphase Erkenntnisse gewinnen, um die Bedingungen für eine Befahrbarkeit der OWP-Fläche durch die Kleinschifffahrt festlegen zu können.(Quelle: http://www.dsv.org/)

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