6.8.2014, Götz-Anders Nietsch
In der Anlage I zur SSchStrO sind die von der IMO verabschiedeten Schifffahrtszeichen dargestellt und beschrieben. Sie gelten daher nicht nur auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und dem deutschen Küstenmeer, sondern überall auf der Welt (mal abgesehen von der nicht unerheblichen Besonderheit, dass die lateralen Schifffahrtszeichen zur Fahrwasserkennzeichnung, in Europa also einlaufend grün an Steuerbord, rot an Backbord, in weiten Teilen der Welt genau anders herum farbig sind). Salopp kann man sagen, dass das, was bei uns verboten ist, auch überall so ist.
Nehmen wir mal die Sperr- und Warngebiete. So ziemlich jeder Staat hat Anlass, in seiner Küstenzone aus militärischen oder zivilen Gründen Wasserflächen für die allgemeine Schifffahrt mindestens zeitweilig zu sperren. Natürlich gilt das auch für Sportboote. Deren Kapitäne tun sich vielleicht manchmal schwer, ein solches Befahrensverbot zu befolgen, wenn keinerlei Grund ersichtlich ist, kein Wachschiff in der Nähe und ein Umfahren mit Mühen verbunden. Dann nimmt man’s schon mal locker, etwa nach der Devise: „Es sieht ja sowieso keiner“. Doch diese Lockerheit ist trügerisch und nicht empfehlenswert. Sie wird als Zuwiderhandlung gegen die Regeln der Sperr- und Warngebietsverordnung mit Verwarnungsgeld oder Geldbuße belegt, sofern sie beobachtet wird.
Am bekanntesten an der deutschen Küste, weil häufig für Sportbootleute sehr hinderlich auf dem Weg von Kiel nach Fehmarn, sind die Warngebiete Todendorf und Putlos. Sie sind gekennzeichnet mit gelben Tonnen mit gelbem, liegendem Kreuz als Toppzeichen. Man darf die Gebiete durchfahren, wenn es nicht verboten ist. Das ist der Fall, wenn es mittels Signalen und über Funk angezeigt wird und sie dadurch zu Sperrgebieten werden. Wachboote verscheuchen jeden, der in die Nähe kommt. Wer sich daran nicht hält, muss zahlen oder wird gar angezeigt, wenn er den Schießbetrieb behindert.
So ziemlich jeder kennt auch das Sperrgebiet Schönhagen vor der schleswig-holsteinischen Ostseeküste zwischen Olpenitz und Damp. Es ist durch gelbe Tonnen bezeichnet, die zusätzlich ein rotes Kreuz tragen und wird damit ein dauerhaftes Sperrgebiet. Wer auch nur eine Ecke dieses Gebietes abschneidet, um einen Kreuzschlag zu vermeiden, hat sehr schnell ein hochmotorisiertes Schlauchboot längsseits und wird zur Kasse gebeten.
Man muss also schon aufpassen bei der Reiseplanung, und nicht nur in Deutschland.
Wir kamen von Ebeltoft und wollten nach Gilleleje. Dabei dachten wir, was für ein entspanntes Segeln es doch in Dänemark ist. Das ist es allerdings nur bei guter Reisevorbereitung. Wir fuhren fast vor dem Wind, und es briste laufend auf. Die See wurde höher, das Steuern, um eine Patenthalse zu vermeiden, riskanter. Bis zu unserem Wegepunkt vor der Ansteuerung waren es noch etwa sieben Seemeilen. Das Echolot zeigte 20 Meter Wassertiefe; die Sicht war gut, also hieß es, sich vornehmlich auf den Kurs zu konzentrieren und am Segeln zu freuen. Eine innere Stimme riet mir, einen Blick in die Karte zu werfen, und ich erstarrte. Eine halbe Meile vor uns war ein „verbotenes Gebiet“ von einer Quadratseemeile Ausdehnung eingezeichnet mit vier Sperrgebietstonnen an den Eckpunkten. Das hatte ich bei der Kursfestlegung übersehen. Ich schoss aus dem Niedergang zu einem Rundumblick. Bei dem Seegang war auf die Schnelle nichts zu sehen. Was tun? Einfach ignorieren? Die Folgen konnte ich so schnell nicht übersehen. Halsen, um südlich am Sperrgebiet vorbei zu schrammen? Zu gefährlich. Also nach Nord scharf anluven, bis wir frei waren, um dann wieder abzufallen. Das taten wir und nahmen viel Wasser über. Als das Gebiet passiert war, mussten wir dennoch halsen, was wir durch eine Kuhwende erledigten und steckten wieder viel Wasser ein. War es nötig, was wir getan hatten, oder nur Über-Korrektheit? Die Frage blieb offen, und ich nahm die Angelegenheit als Strafe für meine Nachlässigkeit bei der Reiseplanung.
In diesem Jahr erwischte es uns vor der polnischen Küste. Wir waren gut vorbereitet und nicht zum ersten Mal dort. Das aktuelle Merkblatt der Kreuzer-Abteilung „Wassersport in Polen“ war an Bord, und wir hatten es studiert. Vor der langen polnischen Küste gibt es eine Anzahl von Sperrgebieten, die meist nur zeitweilig gesperrt sind. Insbesondere liegen zwei große Sperrgebiete nordöstlich der Halbinsel Hela, die sich etwa bis 10 Seemeilen vor die Küste ausdehnen. Eine Betonnung der Eckpunkte ist übrigens nicht vorhanden. Als wir uns von Westen näherten, um danach in die Danziger Bucht einzusegeln, fragten wir, wie es das Merkblatt angibt, bei Wladyslawowo Port (es gab Zeiten, da hieß der Ort Großendorf, ein Name, der uns nicht zu den Versprechern verleitet hätte, die uns unterliefen) nach den Sperrzeiten. „Ab 12 Uhr ist das Befahren verboten“, lautete die Antwort in recht gutem Englisch. Es war 11.30 Uhr. Also entschlossen wir uns notgedrungen, den weiten Umweg in Kauf zu nehmen und das Sperrgebiet nordöstlich zu umfahren. Man hätte das Gebiet auch auf der 2-Meter-Tiefenlinie landseitig umfahren können, aber das trauten wir uns doch nicht. Der Umweg nahm viel Zeit in Anspruch, und wir hielten uns auf unsere Korrektheit viel zugute. Als wir allerdings mehrere Segel- und Motorboote weiter unter Land fröhlich durch das Sperrgebiet fahren sahen, fragten wir uns doch, ob wir nicht zu obrigkeitsgläubig gewesen waren.
Wenige Tage später traten wir von Danzig die Rückreise an. Wir standen um 11.00 Uhr querab Gdingen, also etwa fünf bis sechs Seemeilen vor Beginn des Sperrgebiets und fragten Gdynia Port, ob wir die Sperrgebiete No. 10 und 11 (also die bewussten nordöstlich Hela) durchfahren dürften. „Ja, Sie dürfen frei passieren“, kam die eindeutige Antwort. Aber wir waren vorsichtig. „Wie lange gilt die Erlaubnis?“, fragten wir weiter. „Ab 12 Uhr ist die Durchfahrt gesperrt“, kam die Antwort. Toll. Bis dahin wären wir höchstens bis zum Beginn des Sperrgebiets gekommen. „Und wie lange gilt die Sperrzeit?“ „Bis 19 Uhr.“ Manchen muss man alles aus der Nase ziehen. Also entschlossen wir uns abermals zur langwierigen Umfahrung der Sperrgebiete.
Und wiederum gab es andere, die sich nicht um die Verbotszone scherten. Eine große finnische Yacht mit bestimmt mehr als zwei Metern Tiefgang tat so, als ob ihr die Küstenzone allein gehörte. Eine polnische Ausbildungsyacht fuhr im Sperrgebiet ausgedehnte Manöver. Und dann kam ein Transfennica-Ro-Ro-Schiff mit hoher Fahrt in Richtung auf die Ansteuerungstonne Hel quer durch das Sperrgebiet. Da platzte uns der Kragen. „Was andere machen, machen wir auch!“, sagten wir uns und änderten unseren Kurs. Damit waren wir mitten im Sperrgebiet und durchsegelten es der Länge nach. Nichts geschah. Wir sahen keine U-Boote, keine Flugzeuge, keine geschleppten Zielscheiben, keine Wachboote, nichts, was wir hätten stören können. Wir fühlten uns in unserer Entscheidung bestätigt.
Aber wir täuschten uns. Nachdem wir fast zwei Tage entlang der polnischen Küste Richtung Westen gesegelt waren, entschieden wir uns, einen Hafen anzulaufen. Darlowo (früher Rügenwalde) lag in der Nähe. Also hinein. Es wimmelte nur so von Sommergästen und Ausflugsverkehr. Wir machten an einer Kaimauer fest, und während wir noch mit dem Tauwerk hantierten, stoppte ein Pkw, aus dem zwei militärisch Uniformierte stiegen. Unser Schipper wurde zum Verhör ins Auto gebeten. Die Befragung dauerte lange und endete mit einem Protokoll. Man warf uns vor, die Sperrgebiete vor Hela durchfahren zu haben. Dem konnten wir nicht widersprechen, aber wir führten das Verhalten der beiden anderen Yachten und des Transfennica-Frachters an. Von den Yachten wusste der Offizier nichts. Zum Frachter meinte er, dass das Befahrensverbot nur für Sportboote und Fischer gelte. Das schien uns mehr als merkwürdig, aber es half uns nicht. Dann teilte er uns mit, dass er die Angelegenheit der Polizei übergeben würde, mit deren Erscheinen wir rechnen müssten.
Offenbar hatte man uns die Küste entlang von Radarstation zu Radarstation verfolgt, bis man unserer in einem Hafen habhaft werden konnte. Die Überwachung der Seegrenzen funktionierte also. Ein Fahrzeug loszuschicken, um uns aufzubringen, war wohl den Aufwand nicht wert. Die Polizei erschien auch nicht mehr, denn es war Freitagabend und überall gelöste Stimmung. Vielleicht würde der Schipper zu Hause einen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorfinden. Das bestätigte sich später zum Glück nicht.
So endete unsere Erfahrung mit den Sperrgebieten in Polen glimpflich aber lehrreich. Wie schon gesagt: Ignorieren ist keine Lösung.