5.4.2022 Webredaktion
Informationen für den Wassersport im Naturschutzgebiet "Elbe und Inseln" des Naturschutzamtes des Landkreises Stade.
Das Elbeästuar ist von herausragender internationaler Bedeutung für alle Ästuar typischen Lebensräume, Pflanzen und Tiere. Seit dem 21.12.2018 ist das Natura-2000-Gebiet „Unterelbe“ als Naturschutzgebiet „Elbe und Inseln“ (NSG-LÜ 345) unter Schutz gestellt. Damit dieser einzigartige Lebensraum erhalten bleibt und sich entwickeln kann, gelten dort folgende Regelungen für den Wassersport:
Grundsätzlich zulässig ist für den Wassersport:
- das Befahren der Elbe mit Sport- oder Paddelbooten,
- das Festmachen der Boote am Ufer,
- das Nutzen bestehender rechtmäßiger Bootsanleger,
- das Trockenfallen lassen der Boote einschließlich Sicherungsgang auf dem Watt.
Betretensregelungen:
Elbinseln | Neßsand | Hanskalbsand | Lühesand | Schwarztonnensand |
Betreten: | verboten | verboten |
Nordwestlicher Inselteil |
verboten |
Im Hinblick auf die Wassersportnutzung ist insbesondere verboten:
- das Betreten der Wattflächen (Ausnahme: Sicherungsgang bei Booten),
- das Stören und Beunruhigen wildlebender Tiere,
- das Beschädigen von Pflanzen,
- das Zelten, das Lagern, das Grillen, das Baden, das Tauchen und das Feuer machen,
- das Einbringen von Stoffen aller Art (z.B. Abfall),
- die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören,
- das Durchführen organisierter Veranstaltungen ohne Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde.
Weitere Informationen gibt es hier.