28.5.2019 Hartmut Pflughaupt
Wie in dem Bericht „Freiheit des Meeres?“ auf dieser Homepage ausgeführt, sieht das Schiffssicherheitsgesetz vor, dass mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstete Boote die Verkehrsnachrichten der Verkehrszentralen abhören.
Es gibt in Deutschland derzeit neun Verkehrszentralen, die von fünf Wasser- und Schifffahrtsämtern betrieben werden, sowie die Verkehrszentrale der Hamburg Port Authority. Sie führen die Maritime Verkehrssicherung mit folgenden Maßnahmen durch:
Verkehrsinformation - Verkehrsunterstützung - Verkehrsregelungen - Verkehrslenkung auf dem NOK - Notfallmeldestelle.
Ab 1.7.2021 wird die "VTS Fehmarnbelt" gemeinsam von Deutschland und Dänemark betrieben.
Eine gute Übersicht mit den Bereichen und den UKW-Seefunkkanälen gibt es hier auf der Homepage der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.