09.04.2018 Hartmut Pflughaupt
Bekanntlich unterliegen Signalpistolen Kal.4 dem Waffengesetz mit (an Bord und zu Hause) entsprechend scharfen Aufbewahrungs- und Transportbedingungen. In Hamburg wird die Aufbewahrung durch die Polizei in regelmäßigen Abständen kostenpflichtig geprüft. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig und kostet den Signalpistolen-Besitzer jedes Mal 73,- €.
Vor einigen Wochen bekam eines unserer Vereinsmitglieder den Besuch von zwei freundlichen Herren, die an seiner Tür Einlass begehrten und nach seiner Signalpistole und deren Aufbewahrung fragten. Nun, unser Vereinsmitglied gehört zu denjenigen, die sich im Sinne des Waffen-Gesetzes vorbildlich verhalten. Er hatte Waffe und Munition gesetzestreu aufbewahrt und also gab es keine Beanstandungen - und später den o.g. Gebührenbescheid über besagte 73,- €.
Aber …. Unser Mitglied hat diese Gelegenheit genutzt und seine Waffe den freundlichen Herren gleich mitgegeben.
Die Bestimmungen für den Transport von zu Hause an Bord und insbesondere die dortige Aufbewahrung sind in der Durchführung doch recht umständlich. So wiegt ein entsprechender Waffenschrank für Signalpistole und Munition gut 20 kg. Und dann muss dieser Tresor auch noch fest mit dem Boot verbunden werden. Nun gibt es für eine vorübergehende Aufbewahrung an Bord noch den sog. Hamburger Kasten. Er entstammt einer pragmatischen Interpretation der beteiligten norddeutschen Behörden. Sehr schön ist das Faltblatt "Signalwaffen an Bord" der Wasserschutzpolizei Hamburg. Zu Hause dürfen Signalpistole und Munition aber nur in einem Behältnis des Widerstandsgrades Null oder er Sicherheitsstufe B aufbewahrt werden.
Übrigens ist in Schweden die Einfuhr von Signalpistolen verboten. Und auch die schöne Insel Ven im Öresund ist schwedisches Staatsgebiet.
Man fragt sich, ob der ganze Aufwand und die Kosten in heutiger Zeit, in der Fallschirmsignalraketen fast dieselben Eigenschaften haben, aber nicht als Waffen gelten, noch sinnvoll ist. Beim einschlägigen Handel kostet so eine Fallschirmsignalrakete um die 30,-€.
Gemäß § 58 Absatz 8 der neuesten Fassung des Waffengesetzes wird nicht bestraft, wer eine unerlaubt besessene Waffe oder Munition bis zum 1.7.2018 bei der Polizei abgibt. Und natürlich kann man jederzeit und kostenfrei bei der Polizei auch eine legal besessene Signalpistole und Munition abgeben, einschließlich der Waffenbesitzkarte.
Wegen aller Beschwerlichkeiten und Kosten im Zusammenhang mit der Signalpistole empfiehlt die Redaktion, sich jetzt von dieser Schusswaffe einschließlich vorhandener Munition zu trennen und sich stattdessen mit gleich wirksamen Signalraketen auszurüsten.
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