Hartmut Pflughaupt 07.07.2014
.Durch Allgemeinverfügung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Nord vom 5.5.2014 wurde die geltende Befahrensregelung für den Offshore Windpark Baltic 1 erweitert V
Fahrzeuge unter 24m Länge dürfen den Windpark unter Berücksichtigung folgender Ausnahmen befahren:
Die Sichtweite beträgt über 500m
Bei einer Windstärke unter 8 Bft
Weiterhin verboten ist das Ankern im Windpark sowie das Festmachen an Windenergieanlagen und/oder der Umspannplattform.
Das Befahren des Gebietes bei Nacht ist nunmehr zulässig.
Informationen von der Homepage des Deutschen Segler-Verbandes.
Hartmut Pflughaupt
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