album08.jpg

SVAOe Logo

Neumühlen 21
22763 Hamburg
Tel 040 - 881 14 40
Fax 040 - 880 73 41
info@svaoe.de



20.3.2021 Hartmut Pflughaupt

Aber das Thema ist komplizierter. Drohnen, insbesondere solche mit einer eingebauten Kamera erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Vor dem Hintergrund erschwinglicher Kosten hat sich in den vergangenen Jahren auch so mancher Segler oder Motorbootfahrer entsprechend ausgerüstet und lässt daran über die einschlägigen Portale wie Facebook, YouTube oder Vimeo Dritte an unstrittig zum Teil wunderschönen Luftaufnahmen von Inseln und Buchten dieser Erde teilhaben.
Wie aber sieht eigentlich die rechtliche Seite solchen Tuns aus?
Seit dem 1. Januar 2021 regelt eine neue EU-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen. Dabei werden die Drohnen in fünf Risikoklassen unterteilt, die sich auf das Gewicht und Flugmodus beziehen. Außerdem werden drei Anwendungsszenarien unterschieden. Für uns Wassersportler gilt im Allgemeinen das Szenario „Open“ – Flüge mit geringem Risiko und für typische und alltägliche Anwendungsszenarien. Dabei darf die Flughöhe maximal 120m betragen, der Flug nur in Sichtweite erfolgen und der Betreiber muss eine Drohnen-Haftpflichtversicherung haben.
Soweit so einfach. Der Teufel steckt wie immer aber im Detail der zusätzlichen Bestimmungen.

  1. Flugverbotszonen
    Über Menschenansammlungen, in Naturschutzgebieten, in der Nähe von Polizeistationen und Unfallorten, in einer Entfernung von 1,5km von Flugplätzen, im Abstand von 100m von Autobahnen, Bundeswasserstraßen (also auch der Elbe und ihren Nebenflüssen, NOK!), Bahnanlagen, Oberleitungen, Kraftwerken und vielem mehr.
  2. Befähigungsnachweis
    Mittels eines Online-Tests im Internet muss man einen Drohnen-Führerschein ablegen, der bei der Nutzung einer Drohne mitgeführt werden muss.
  3. Registrierung
    Der Betreiber der Drohne – auch Pilot genannt – muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dabei erhält er eine sogenannte e-ID. Diese Nummer muss an der Drohne angebracht werden.
  4. Haftpflichtversicherung
    Ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung muss beim Betrieb der Drohne mitgeführt werden.


Übrigens: Im Hamburger Yachthafen ist der Betrieb von Drohnen nicht zulässig (unabhängig von der o.g. 100m-Regel Abstandsregelung für Bundeswasserstraßen).

Auf rechtliche Fragen zum Thema Betrieb von Drohnen mit Kameras und Datenschutz wurde hier bewusst nicht eingegangen. Man kann sich denken, dass das auch noch ein heikles Thema ist.

pexels inmortal producciones 336232

 

Bild von www.pexels.com

Termine aktuell

 03 Dez 2024
 19:00 - 21:00
 Altjuniorentreffen
 07 Dez 2024
 10:00 - 17:00
 Winterakademie - Yachtelektrik
 15 Dez 2024
 Tannenbaumregatta
 21 Dez 2024
 18:00 -
 Weihnachtsfeier der Jugendabteilung
 05 Jan 2025
 10:00 - 13:00
 Filmmatinee der Jugendabteilung
 07 Jan 2025
 18:00 - 21:00
 Altjuniorentreffen
 21 Jan 2025
 19:30 -
 Mitgliederversammlung
 28 Jan 2025
 19:00 - 21:00
 Winterakademie - Internet an Bord
 31 Jan 2025
 19:00 - 00:00
 Eisbein- Haxen- und Entenessen
 04 Feb 2025
 18:00 - 21:00
 Altjuniorentreffen

      für älteres siehe links
      bei Regatten und bei
      Download / Regatten

 

© 2024 SVAOe - Segel-Verein Altona-Oevelgönne e.V.  - Datenschutzerklärung - Impressum