Für den Notfall auf See sehen das internationale Übereinkommen SOLAS (Safety Of Life At Sea) und die Kollisionsverhütungsregeln KVR eine Anzahl von Signalen vor, mit denen je nach Situation Hilfe herbei gerufen werden kann. Näheres findet man auch in den Nautischen Veröffentlichungen des BSH für Wassersportler:
- Broschüre "Sicherheit im See- und Küstenbereich" des BSH (vergriffen)
- Broschüre "Sicherheit auf dem Wasser" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Handbuch "Suche und Rettung"
Besondere Bedeutung kommt den pyrotechnischen Seenotsignalmitteln zu. Darunter fallen:
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Erlaubnisfreie Mittel der Unterklasse T1:
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Signalgeber Clipsystem
- Nico Signalgeber
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- Erlaubnispflichtige Mittel (nach dem Sprengstoffrecht) der Unterklasse T2:
- Hand-Fallschirmsignalrakete rot
- Handfackel rot
- Handfackel weiß
- Rauchsignal
- Erlaubnispflichtige Signalpistole mit zugehöriger verschiedenartiger Munition (nach dem Waffenrecht)
- Informationen zum Erwerb und zur Aufbewahrung siehe hier
- Informationen zum Erwerb und zur Aufbewahrung siehe hier
Bis ca. 2003 wurde der Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Signalmitteln von den Prüfungsausschüssen des DSV/DMYV abgenommen. Das ist vorbei.
Daher wird jetzt der eingeschränkte Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht angeboten. Er reicht aus, um erlaubnispflichtige Signalmittel der Unterklasse T2 zu erwerben und ist hilfsweise ein brauchbarer Ersatz für den Sachkundenachweis nach beiden Rechten. Für den Erwerb von Munition für die Signalpistole reicht er allerdings nicht aus.
Die SVAOe vermittelt das Wissen zur Ableistung des Fachkundenachweises in einem Abendkurs im Rahmen der Führerscheinkurse. Die Prüfung kann im Anschluss an die SBF-See-Prüfung abgelegt werden. Wir empfehlen, dass alle SBF-See-Kursteilnehmer auch den Fachkundenachweis erbringen.