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  • Waffenbesitzkarte. Sie wird von der Landespolizeiverwaltung erteilt, wenn ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen wird (der Besitz eines seegehenden Wasserfahrzeuges wird in der Regel anerkannt). Der Antragsteller muss volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein.
  • Sachkundenachweis. Wird erteilt von der Landespolizeiverwaltung Hamburg (LPV 36), zusammen mit Jägern, Personenschützern usw., also sehr umfangreich und für Sportbootleute nicht zu empfehlen. Es gibt noch eine Möglichkeit über den Seglerverband Schleswig-Holstein.
  • Eintragung zum Munitionserwerb in der Waffenbesitzkarte.
  • Aufbewahrung von Waffe und Munition nach den Vorschriften des Waffengesetzes.


War es bisher relativ einfach und problemlos, diese Bedingungen zu erfüllen, so wird dies nach dem neuen Waffengesetz von 2003 erheblich erschwert:

Die Freie und Hansestadt Hamburg baut derzeit ein zentrales, von der Landespolizeiverwaltung geführtes, computergestütztes Waffenregister auf, in das alle Daten der ehemals in den Bezirksämtern geführten Waffenakten aufgenommen werden. Die LPV 36 als die Dienststelle der Polizei, die die Aufgaben der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde in Hamburg wahrnimmt, schreibt zur Zeit jeden Besitzer einer erlaubnispflichtigen Waffe an, dazu gehört auch unsere Seenot-Signalpistole Kaliber 4, den sie nach den alten Unterlagen der Bezirksämter ausfindig machen kann.
Jeder Angeschriebene wird aufgefordert, durch Ausfüllen eines Fragebogens nachzuweisen, dass er Waffe und Munition ordnungsgemäß, d.h. in einem dem § 36 Abs. 1 und 2 Waffengesetz entsprechenden Sicherheitsbehältnis verwahrt und damit einem möglichen Zugriff Unberechtigter entzieht.


Nach Rücksprache mit der LPV 36 wird folgende Sicherheitsvorkehrung anerkannt:

  • an Bord während der Segelsaison ein Metallbehältnis, das mit einer mindestens 4 mm dicken Stahlblechtür versehen, verschließbar und mit dem Schiff verankert ist. Dem entspricht z.B. ein einfacher, nicht zertifizierter Möbeltresor, der im Baumarkt für ca. 20€ zu erhalten ist. Er ist aber durch Verbolzung oder Laminieren diebstahlsicher mit dem Schiffsrumpf zu verbinden. Auch eine selbst gemachte andere sichere Stahlkonstruktion dürfte es tun. Es reicht allerdings nicht, die Waffe am Sicherungsbügel mit einem Vorhängeschloss z.B. an einem Kielbolzen anzuschließen, denn der Sicherungsbügel ist die Schwachstelle. Die Munition gehört in einen abschließbaren Blechkasten mit innenliegendem Schloss, z.B. eine Geldkassette, an den keine weiteren Anforderungen gestellt sind.
  • Im Winter muss die die Waffe in einem Panzerschrank der Sicherheitsstufe B (ca. 130 € im Baumarkt) zu Hause aufbewahrt werden. Der ist wiederum, sofern leichter als 200 kg, mit dem Haus zu verbinden. Der Panzerschrank muss im eigenen Haus stehen und darf nicht der des Nachbarn sein. Das Bankschließfach kommt ebenfalls nicht infrage.


Als Alternative zur Signalpistole Kaliber 4 bietet der Handel folgende Signalmittel ohne diese erschwerten Anforderungen und Nachweisen an:

  • Hand-Fallschirmraketen mit gleicher Steighöhe und Leuchtdauer wie diejenigen, die mit der Signalpistole abgefeuert werden. Zum Erwerb ist ein Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht erforderlich. Der Fachkundenachweis wird vom Prüfungsausschuss Hamburg für Sportbootführerscheine nach Prüfung erteilt. Eine Prüfungsvorbereitung bieten wir im Rahmen unserer Führerscheinausbildung an: hier.
  • Signalgeber zum Abschuss von Signalmunition mit geringerer Steighöhe und Leuchtdauer. Diese Notsignale sind erlaubnis- und nachweisfrei.



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