6.3.2010, Götz-Anders Nietsch. Eigentlich müssten es inzwischen alle wissen: Seit 2005 muss der Führer eines Sportbootes das Funkzeugnis besitzen und mitführen, das ihn zum Bedienen des an Bord befindlichen Seefunkgeräts befähigt. Wer z.B. auf seinem Schiff ein modernes, zur Teilnahme am digitalen Selektivruf-Verfahren (DSC) und somit für GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ausgerüstetes UKW-Gerät installiert hat, muss als Schipper das Short Range Certificate (SRC) erworben haben. Wer dagegen noch über ein älteres, analoges Gerät verfügt, für den reicht auch noch sein altes Sprechfunkzeugnis. Ein Funkzeugnis wird nie ungültig, nur die Geräte, die man damit betreiben darf, sterben langsam aus. Eine Übersicht über alle Funkzeugnisse Funkzeugnisse_Gülltigkeit_2007.pdf.