Seetagebuch ist der Oberbegriff für Schiffstagebuch und Maschinentagebuch. Für die Sportschifffahrt besteht nur die Pflicht zum Führen eines Schiffstagebuchs. Wir Segler und Motorbootfahrer nennen das üblicherweise Logbuch. Die Pflicht ergibt sich sowohl aus internationalem Recht, und zwar nach SOLAS Regel V/2.3 als auch nach nationalem Recht, das sind das Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.
Es sind gewisse Formvorschriften einzuhalten: deutsche Sprache, kein Radieren oder unkenntlich Machen, Unterschrift des Schiffsführers und Kenntnisnahme des Eigentümers, 3 Jahre aufbewahren.
Eintragungspflichten sind: Eintragung von Sicherheitsmängeln, besonderen Vorkommnissen an Bord, Wetter, Kurs und alles, was zur Rekonstruktion einer Situation dienen kann.
Außerdem besteht die Verpflichtung einer Reiseplanung vor Antritt einer Fahrt. Dazu gehört, die Navigationsunterlagen auf neuesten Stand zu bringen, Wetterinformationen einzuholen, für die erforderlichen Papiere zu sorgen, den Ausrüstungszustand des Bootes zu überprüfen und dem Fahrtgebiet anzupassen, die körperliche Eignung der Mannschaft zu prüfen, Notfallplanung und Sicherheitseinweisung vorzunehmen.
Eigentlich sind diese Dinge ganz selbstverständlich. Jeder ordentliche Schiffsführer macht so etwas. Schließlich hat ein Logbuch auch einen ideellen Wert: Man kann immer wieder nachlesen, wie es gewesen ist. Viele kleben Fotos ein, Hafengeld- und Restaurantquittungen. Spontane Eintragungen über Erfreuliches und Unerfreuliches lesen sich später erfrischend und authentisch. Aus einem nüchternen Logbuch wird ein Tagebuch, viel mehr als das pflichtgemäße Schiffstagebuch.
Mal abgesehen, dass die Polizei das Recht hat, sich das Schiffstagebuch zeigen zu lassen - sie tut es normalerweise nicht - bei jeder Verwicklung in eine Schiffsunfalluntersuchung hat man schlechte Karten, wenn das Schiffstagebuch nicht oder nicht ordnungsgemäß geführt ist und begeht sogar eine Ordnungswidrigkeit.