3.8.2018 Hartmut Pflughaupt
Die Wasserschutzpolizei hat ein sehr informatives Faltblatt zu diesem Thema herausgegeben, dass hier auszugsweise dargestellt wird:
Abmessungen des Gespanns
Breite | max. 2,55 m | |
Höhe | max. 4,00 m | |
Gesamtlänge | max. 20,75 m |
Transporte, die diese Abmessungen übersteigen, bedürfen der Genehmigung als Spezialtransport. Ansprechpartner in Hamburg ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV).
Ladungsüberstand vorn
- bis 2,5 m Höhe darf die Ladung (z.B. der Mast) vorn nicht über das Fahrzeug herausragen
- zwischen 2,5 m und 4 m Höhe darf die Ladung vorn max. 50 cm pber das Fahrzeug herausragen
Ladunsüberstand hinten
- bei Transportstrecken bis 100 km darf die Ladung (z.B. der Mast) bis zu 3 m über das Fahrzeug herausragen
- bei Transportstrecken über 100 km darf die Ladung (z.B. der Mast) nur bis zu 1,5 m über das Fahrzeug herausragen
Kennzeichnung der Ladung tagsüber, sofern diese hinten mehr als 1 m über das Fahrzeug herausragt.
In der Dämmerung und bei Dunkelheit mus zusätzlich an der Ladung ein rotes in Licht in max. 1,5 m Höhe sowie ein roter Rückstrahler in mac 90 cm Höhe über der Fahrbahn angebracht werden.
Laschen des Bootes
Zusätzlich zur seitlichen Auflage des Botes auf dem Trailer muss das Boot mit zugelassenen, intakten Zurrgurten (DIN EN 12195-2) gelascht werden. Dabei dürfe die Zurrgurte nicht verdreht oder verknotet sein. Ein Laschen mit Tauwerk ist nicht ausreichend.
Hinweis: Im Ausland gelten zum Teil abweichende und vor allem eingeschränkte Bedingungen, auch hinsichtlich der zulässigen Höchstgewindigkeit.
Text und Bilder mt freundlicher Genehmigung der Wasserschutzpolizei Hamburg.