28.7.2018 Hartmut Pflughaupt
Nach einem Artikel aus „Rund um die Kompassrose“, dem Nachrichtenblatt des Flensburger Segel Clubs.
Am 15.Mai ist in Dänemark ein neues Gesetz in Kraft getreten, das für uns als Wassersportler weitreichende Konsequenzen haben kann.
Das neue Gesetz erlaubt es der Polizei, ein Motorboot oder einen Jetski aufgrund von Wahnsinnsfahrten zu konfiszieren.
Außerdem wurde eine Haftpflicht-Pflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (ca. 3,6 Mio für Personen- und 1,85 Mio für Sachschäden) eingeführt. Neu ist insbesondere, dass für Personenschäden nunmehr eine Gefährdungshaftung gilt. Unabhängig von einem - wie in Deutschland üblichen - Verschulden, haftet der Bootsführer/Eigner jetzt grundsätzlich.
Für Sachschäden gilt weiterhin die Verschuldungshaftung.
Das Gesetz gilt für alle Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge von weniger als 15 Metern, wenn deren Motorleistung in KW die Länge mal Länge plus drei überschreitet. Beispiel: Bootslänge 7 Meter, Motorleistung 100PS = 73,5499 KW - 7 x 7 + 3 = 52. Die Motorleistung ist also höher und das Boot unterliegt der Versicherungspflicht.
Es wurde aus Sicherheitsgründen verabschiedet, um Personen, die durch Jetski’s oder kleinere Motorboote verletzt werde, eine Entschädigung zu garantieren - auch wenn kein Verschulden vorliegt.
Eine Haftpflichtversicherung für Boote mit mindestens den o.g. Mindestdeckungssummen ist dadurch Pflicht in Dänemark geworden. Das neue Gesetz verlangt außerdem, dass man einen Nachweis über die bezahlte Versicherungsprämie an Bord haben muss.
Ich habe mich mit diesen Informationen, die im Übrigen nach meinem Kenntnisstand bis heute nicht in den einschlägigen Yacht-Zeitschriften kommuniziert wurden, an meinen Versicherungsmakler gewandt - auch wenn unser Boot wohl kaum unter die Kategorie „schnelles Motorboot“ fallen dürfte . Ich habe folgende Antwort erhalten:
Unsere Versicherungen erfüllen die geforderte Deckung in Dänemark. Hierzu haben wir von unseren Versicherern die entsprechenden Zusagen. Letztlich gilt lt. Bedingungen die gesetzliche persönliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch des Wassersportfahrzeuges versichert und diese ist natürlich je nach Land unterschiedlich.
Voraussetzung ist, dass die pauschalen Deckungssummen den Anforderungen genügen – das sind ca 3,6 Mio für Personen- und 1,85 Mio für Sachschädnen. Ab der Standarddeckungssumme von 7,5 Mio ist das also bei uns ebenfalls kein Problem. Herr Pflughaupt verfügt über die Deckung von 10 Mio.
Der Kunde sollte wie immer sein blaues Zertifikat an Bord mitführen und ggf eine Kopie vom Kontoauszug über die Zahlung der Prämie – uns sind aber noch keine Fälle bekannt, wo dies wirklich kontrolliert wurde. Auch nicht von Dänischen Eignern.