Auf meiner Hollandreise 2009 (vollständiger Bericht Reisebericht_Svea_2009.pdf), war ein Etappenziel nach gelungenem Grillfest in Borsfleth die Schleuse in Otterndorf zum Hadelner Kanal. Wir waren leider ein bisschen spät dran und kamen bei ablaufend Wasser trotz unseres geringen Tiefganges prompt im Priel der Medem vor Otterndorf fest. Wir setzten zwei Bälle (Eigentlich hätten es drei sein müssen, aber wer hat die schon? Red.) Das Wetter war ruhig, keine Welle, die „Svea“ buddelte sich langsam ein und neigte sich gemächlich. Also: Warten. Vorsorglich meldete ich mich bei Cuxhaven Elbe Traffic (UKW 71) und teilte meine Situation mit. Kurz darauf meldete sich die Wasserschutzpolizei, sie wolle mal vorbeikommen. Das geschah dann auch. Die „Bürgermeister Brauer“ setzte ihr Tochterboot aus, das langsam, mit einem langen Peekhaken lotend auf uns zukam. Aber auch für dies schien allmählich zu wenig Wasser zu sein, so dass sich ein Beamter ins Wasser begab und mit Waathose und Peekhaken zu uns vorarbeitete und an Bord kletterte.
Da er nun mal hier sei, müsse er das nun mal aufnehmen und deshalb auch gleich eine Kontrolle durchführen. Soweit so gut, freundlich ließ er sich alle Schiffspapiere, Führerscheine, Ausrüstung und Atteste zeigen, fragte nach Signalmitteln, Tröte, etc. Nachdem das alles offensichtlich zu seiner Zufriedenheit ausgefallen war, kam die Frage nach den verwendeten Karten und Navigationsmitteln. Arglos zeigte ich ihm den guten alten Elbatlas (Peschke-Verlag): Nur - der war schon etwas älter, so an die drei Jahre. Es wurde aber nicht nur dessen Alter beanstandet, sondern dessen Verwendung überhaupt. Mein Einwand, dass wir meiner Meinung nach hier alle damit fahren und jeder hier das Revier viele Jahre kennt, wurde nicht akzeptiert. Er stellte vielmehr fest, dass der Elbeatlas nun aber mal keine „amtliche“ Seekarte sei und ich außerdem nach gutem Seemannsbrauch verpflichtet wäre, das Kartenmaterial jährlich zu berichtigen. Mit der Feststellung, dass ich „dazu sicher amtlich noch etwas hören würde“ ging er wieder an Bord der „WS 1“, die ihren Einsatz beenden konnte. Bald schwamm auch die „Svea“ wieder und konnte ihre Reise unbeschädigt fortsetzen.
Nachsatz von JCS: Hierzu ist festzustellen, dass es nach § 13 der Schiffssicherheits-Verordnung bei Sportbooten im Sinne der Sportbootführerschein-Verordnung genügt, wenn an Bord nichtamtliche Ausgaben mitgeführt werden. Also genügt auch der alle zwei Jahre neu erscheinende Elbeatlas. Es sollte allerdings immer die neuste Ausgabe sein. Weder diese noch das neueste Kartenwerk des BSH wären allerdings hier hilfreich gewesen, denn die Mündung des Medem mit ihren ständig veränderten Wassertiefen ist in allen Karten nur sehr grobmaßstäblich dargestellt. Oft fehlen auch Pricken. Fazit: Man muss sich schon auskennen.