21.4.2017, webredaktion
Ja, kann wohl mal vorkommen. Pricken falsch bezeichnet, aber prompt gehandelt: Warnmeldung! Alle Segler und Motorbootfahrer, die gerne bei Flut (bei Ebbe weniger zu empfehlen)die idyllische Haseldorfer Nebenelbe befahren, um gemächlich den Hamburger Yachthafen anzusteuern, sollten die nachstehend abgedruckte Meldung beachten. Sie ist zum Glück mit "T" = temporär gekennzeichnet, d.h. man beabsichtigt, den Fehler zu korrigieren.
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Deutschland.Nordsee.Elbe.Haseldorfer Binnenelbe, Sommerbetonnung | |||
aktuell gültig: | ja | ||
Karte(n): | 47 (INT 1454) | ||
Geografische Angabe in: | WGS 84 | ||
Geografische Lage: | Haseldorfer Binnenelbe | ||
Gültig von: | 20.04.17 | ||
Gültig bis (einschl.): | 19.05.17 | ||
Angaben: | |||
Die Beprickung der Haseldorfer Binnenelbe von der Tonne "HSB5" bis zur Zufahrt des Haseldorfer Hafens ist seitenverkehrt bezeichnet worden.
Die Schifffahrt wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
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Aushang bis: | 19.05.2017 |
© ELWIS, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Am 27.4.2017 war der Fehler korrigiert. Die Meldung lautet:
Die Beprickung der Haseldorfer Binnenelbe von der Tonne "HSB5" bis zur Zufahrt des Haseldorfer Hafens ist gemäß SeeSchStrO § 2 Abs.1 Nr. 2 bezeichnet worden.
Die BfS (T) 29/17 vom 20.04.2017 ist hiermit aufgehoben.