23.07.2020 Webredaktion
Mit Wirkung vom 22.7.2020 und bis zum 31.12.2020 wird gemäß der
"Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal"
die Erhebung von Befahrensabgaben ausgesetzt.
Der Yacht wurde vom Bundesverkehrsministerium bestätigt, dass dies auch für Sportboote gilt.